Die Bürgerstiftung ist eine Form der gesellschaftlichen Selbstorganisation von Bürgern für Bürger. Bürgerstiftungen sind Stiftungen, die sich fördernd und operativ für das lokale Gemeinwohl einsetzen.
Merkmale
Bürgerstiftungen haben als unabhängige, autonom handelnde, gemeinnützige Stiftungen von Bürgern für Bürger einen möglichst breitem Stiftungszweck. Sie engagieren sich nachhaltig und dauerhaft für das Gemeinwesen in einem geographisch definierten Raum, hier ist es die Großgemeinde Großenlüder, und sind in der Regel fördernd und operativ für alle Bürger ihres Einzugsgebietes tätig. Bürgerstiftungen unterstützen mit ihrer Arbeit bürgerschaftliches Engagement.
Ebenso wie Gemeinschaftsstiftungen zielen Bürgerstiftungen auf den kontinuierlichen Aufbau eines Stiftungsvermögens zur Erreichung des Stiftungszwecks ab. Sie bieten insbesondere für kleinere Zustiftungen sowie als Träger treuhänderischer Stiftungen eine adäquate Organisationsform. Bürgerstiftungen sind auf eine Gemeinde oder Region bezogen, bieten aber die Möglichkeit, zahlreiche Stiftungszwecke zu verwirklichen. Zum Selbstverständnis von Stiftungen gehört die in der Regel völlige Unabhängigkeit von staatlichen, kommunalen oder Unternehmensstrukturen. Bürgerstiftungen werden in Deutschland von einer Vielzahl und Vielfalt von Stiftern errichtet und getragen.
10 Merkmale einer Bürgerstiftung
Eine Stiftung ist dann eine Bürgerstiftung, wenn ihre Satzung die „10 Merkmale einer Bürgerstiftung“ erfüllt.
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Tätigkeiten
Im internationalen Vergleich besteht eine Besonderheit deutscher Bürgerstiftungen darin, dass der Großteil nicht nur fördernd tätig ist, sondern auch eigene Projekte operativ durchführt. Mit ihrer Arbeit können Bürgerstiftungen gestaltend eingreifen und als Promotoren sozialen Wandels agieren. Das Spektrum ist breit: Es reicht von Kunst und Kultur bis hin zu Jugendarbeit und Projekten für oder mit Senioren. Ob Gewaltprävention oder Naturschutzprojekte, gemeinsam ist den Projekten, dass sie oft auf Integration und Partizipation ausgerichtet sind. In Bezug auf Staat und Zivilgesellschaft kommt den Bürgerstiftungen eine Brückenfunktion zu: Aufgrund ihrer besonderen Stellung können sie vermittelnd tätig sein und Interessen lautverstärkend weitergeben. Bürgerstiftungen sind Partner des Staates, der Stifter und der Region, der sie sich verpflichten. Einen Staatsersatz wollen und können sie jedoch nicht darstellen.