In der ersten Stifterversammlung sind unterschiedliche Förderbereiche als Stiftungszwecke benannt. Dabei sind laut Stiftungsverfassung kommunale Pflichtaufgaben ausgenommen.
Förderungen sind möglich:
- in der Kinder- Jugend- und Altenhilfe
- für Kunst und Kultur
- im Natur- und Umweltschutz
- für besonders bedürftige Personen
- und vieles mehr…
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