In der ersten Stifterversammlung sind unterschiedliche Förderbereiche als Stiftungszwecke benannt. Dabei sind laut Stiftungsverfassung kommunale Pflichtaufgaben ausgenommen.
Förderungen sind möglich:
- in der Kinder- Jugend- und Altenhilfe
- für Kunst und Kultur
- im Natur- und Umweltschutz
- für besonders bedürftige Personen
- und für vieles mehr…
Sie möchten uns unterstützen?
Nutzen Sie unser Kontaktformular, um uns anzusprechen…