Projekte

In der ersten Stifterversammlung sind unterschiedliche Förderbereiche als Stiftungszwecke benannt. Dabei sind laut Stiftungsverfassung kommunale Pflichtaufgaben ausgenommen.

Förderungen sind möglich:

  • in der Kinder- Jugend- und Altenhilfe
  • für Kunst und Kultur
  • im Natur- und Umweltschutz
  • für besonders bedürftige Personen
  • und für vieles mehr…

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Nutzen Sie unser Kontaktformular, um uns anzusprechen…

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