Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,
vor etwa einem Monat hatten wir um Ihre Mithilfe gebeten. Es geht um die finanzielle Hilfe für Menschen aus der Großgemeinde Großenlüder, die unverschuldet in eine Notlage geraten sind. Sie und die Bürgerstiftung Großenlüder können gemeinsam zu einem Glücksgriff für diese Menschen werden.
Heute wollen wir Ihnen ein Zwischenergebnis geben und noch einmal bei denjenigen um Spenden bitten, die dieser Aufruf vielleicht noch nicht erreicht hat bzw., die es sich noch etwas überlegen wollten. Die Aktion wollen wir über den Sommer fortsetzen.
Es sind derzeit 1.368 Euro an Spenden eingegangen.
Da die Bürgerstiftung auf jeden gespendeten Euro noch einmal einen Euro draufpackt, beläuft sich die Summe im Moment auf 2.736 Euro. Schon jetzt ein herzliches Dankeschön an die Spender und Spenderinnen.
Wir versichern Ihnen, dass jeder Euro hilft und sei es auch die kleinste Summe, denn wir garantieren die Weiterleitung der Gelder an die betroffenen Personen. Wenn auch Sie helfen wollen und können, dann zahlen Sie bitte Ihre Spende auf das Konto
Bürgerstiftung Großenlüder
IBAN-Nr. DE 35 53 06 20 35 00 00 08 80 80
Stichwort „Glücksgriff“
Hier noch einmal der Hintergrund des Aufrufes. Es handelt sich um Menschen, die finanzielle Unterstützung benötigen, um Teilhabe am öffentlichen und beruflichen Leben zu haben bzw. für sie eine erforderliche krankheitsbedingte Grundversorgung zu gewährleisten. Alle sozialen Netze sind ausgeschöpft und reichen nicht aus, um dies zu gewährleisten. Ihr finanzieller Beitrag, auch wenn er noch so klein ist, kann die Teilhabe für die Menschen vor Ort in unserer Gemeinde ermöglichen. Es handelt sich um eine anlass- und projektbezogene Hilfe, keine dauerhafte Hilfe. Ihre Spende trägt dazu bei, dass die beiden Hilfesuchenden wieder auf die Beine kommen. Insgesamt geht es um Hilfeanfragen, die sich finanziell im mittleren vierstelligen Rahmen bewegen.
Wir bitten um Verständnis, dass wir weder Namen noch nähere Umstände offenlegen können, denn die Vertraulichkeit und die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen liegen uns am Herzen und müssen gewahrt werden. Selbstverständlich sichern wir Ihnen zu, dass beide Anträge genau geprüft wurden so z.B. die Einkommens- und Vermögensnachweise, Zuschüsse der öffentlichen Hand, usw. und dass eine verfassungskonforme finanzielle Zuwendung möglich ist.
Seien Sie dabei und helfen Sie mit uns, Menschen vor Ort in einer Notlage zu unterstützen.
Ihr Vorstand der Bürgerstiftung Großenlüder